Bei all dem Hin und Her um VTG und Großschiffahrt vergißt man manchmal als Segelschiff-Skipper, daß man das VTG auch selbst als Längsfahrer nutzen kann, mit den genannten Einschränkungen durch das Nichtbehinderungsgebot. Es kann einem allerdings passieren, dass man durch die Küstenwache (die das Ganze mit Radar überwacht) aufgefordert wird, das VTG zu verlassen, weil man als Langsamfahrer die Idee des VTG (Harmonisierung der Verkehrsströme) natürlich etwas konterkariert. Hier wird dann die Regel des Nichtbehinderungsgebotes durch die Küstenwache vorsorglich eingefordert. Ein VTG ist zwar formal kein für Segler verbotener Bereich, aber faktisch gefährlich und zudem meist unattraktiv. Aber man kann den Spieß auch umdrehen, die Küstenwache anfunken und fragen, wo man fahren soll, weil man einen bestimmten Ort erreichen will und auf dem Weg dorthin die eine oder andere "Problemzone" queren muss. Die Küstenwache freut sich in der Regel über so viel Vorausschau und wird einem gern beratend zur Seite stehen.
Formeel mag je ook met je zeilschip in de TSS varen, mits je je houdt aan de voorwaarden van het Nichtbehinderungsgebot. Als Trafic Control je oproept en je wegstuurt moet je dat verzoek gewoon opvolgen. Dat is niet alleen in Duitsland het geval. Waarschijnlijk krijg je eerst een boete en mag je dan je gelijk halen in een Duitse rechtbank.